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(aus: Schulferien.org) |
Der Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e. V. und der Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. haben auf der FISCH & ANGEL in Dortmund eine Vereinbarung zur wechselseitigen Nutzung ihrer Pachtgewässer unterschrieben. Den Mitgliedern beider Angelverbände ist es nun möglich, die Gewässer des befreundeten Verbandes zu günstigen Konditionen zu befischen. Die Jahresangelberechtigung kostet jeweils nur 20,00 €. Insbesondere unsere Angler können von dieser Vereinbarung profitieren, weil in Mecklenburg-Vorpommern eine große Vielfalt an Angelgewässern in wunderschöner natürlicher Umgebung zur Verfügung steht.
Beide Verbände möchten mit dieser Vereinbarung auch demonstrieren, dass sich die Angler trotz aller Hindernisse und über Länder- und Verbandsgrenzen hinweg verstehen, weil Sie dieselbe Leidenschaft zum Angeln teilen.
In der Präambel dieser Vereinbarung heißt es u. a.:
Mit der Schaffung dieses landesverbandsübergreifenden Gewässerfonds verfolgen die beiden Verbände das Ziel, ihren Mitgliedern im Rahmen einer freundschaftlichen Zusammenarbeit kostengünstige unbürokratische Angelmöglichkeiten in den Gewässern der Partnerverbände zu erschließen. Beide Verbände als Interessenvertretung ihrer Mitglieder sehen ihre Ausrichtung in der Erhaltung bzw. Schaffung von Möglichkeiten und Voraussetzungen zur Ausübung des waidgerechten Angelns, der Erhaltung und Pflege der Natur, insbesondere der Gewässer sowie der Hege der Fischbestände unter Beachtung des Tier- und Artenschutzes. In Umsetzung dieser Zielstellung wird der Bereitstellung von attraktiven, naturnahen Angelgewässern in beiden Verbänden immer größere Aufmerksamkeit zuteil. Durch Anpachtung bzw. den Kauf einer Vielzahl von Gewässerflächen wurden gute Voraussetzungen zur Ausübung der Angelfischerei für die organisierten Angler geschaffen.
Sollten Sie also einen Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern verbringen oder sich aus beruflichen Gründen dort aufhalten, müssen Sie auf das Angeln nicht verzichten. In dem Preis für die Jahreskarte von 20,00 € ist bereits ein umfangreiches Gewässerverzeichnis enthalten. Setzen Sie sich zum Kauf dieser Karte mit der Geschäftsstelle in Münster in Verbindung!
Eine ähnliche Vereinbarung gibt es seit 2014 auch mit dem LAV Brandenburg <Link>
Artikel aus der Dattelner Morgenpost vom 10.12.2014
KREIS RECKLINGHAUSEN Hinter jeder Flussbiegung lauern Überraschungen. Wer gemächlich über die Lippe paddelt, ist der Natur sehr nah. Das gilt auch für die Angler am Ufer, die es auf Rotauge, Barsch und Co. abgesehen haben. Für beide, Kanuten und Petrijünger, gibt es nun neue Regeln, was auf und an der Lippe erlaubt ist. Der Fluss mit seiner ausgedehnten Auenlandschaft ist das größte Naturschutzgebiet im Kreis – und soll es auch bleiben.
Die Lippeaue ist 1995 erstmals als Naturschutzgebiet ausgewiesen worden. Das geschah mit einer behördlichen Verordnung, dieser Verwaltungsvorgang hat jetzt, nach 20 Jahren, automatisch seine Rechtskraft verloren. Und so muss eine Neuauflage her, ab sofort liegt ein Entwurf der Bezirksregierung Münster für den Schutz und die Nutzung des 66 Kilometer langen Lippeabschnitts zwischen Dorsten und Waltrop im Kreishaus Recklinghausen aus.
"Mal eben ein Boot aufs Autodach packen und dann irgendwo ins Wasser lassen – das geht nicht", erklärt Jochem Manz, Sprecher der Kreisverwaltung in Recklinghausen. Dafür gibt es 16 Anlegestellen am Flusslauf.
Und das ist nur eine der neuen Spielregeln für den Umgang mit dem empfindlichen Ökosystem. "Natürlich sollen Sport und Freizeit nicht verdrängt werden, aber die Nutzung soll in geregelten Bahnen verlaufen", so Manz.
Man kann auch sagen: Natur erleben ja, Biotop schädigende Gaudi nein. Dazu gehört, dass Großboote mit mehr als zehn Personen, Schlauchboote und Flöße auf der Lippe nicht erlaubt sind. Sie bleibt Kanus, Canadiern und Kajaks vorbehalten.
Weitere klare Ansagen aus der Verordnung: Es darf nur flussabwärts gepaddelt werden. So soll vermieden werden, dass Boote bei Fahrten gegen den Strom lange auf einer Stelle schwimmen und zum Störfaktor für Tiere werden und durch den erhöhten Krafteinsatz an den Paddeln alles unter Wasser aufgescheucht wird, was kreucht und fleucht.
Die Lippe ist das Wassersportparadies von Kanuvereinen, auch kommerzielle Verleiher sind am Fluss ansässig. Zum Beispiel im Bereich zwischen der Brücke Ahsen und der Brücke der L 551 in Haltern und zwischen der Kreisstraße (die von Marl nach Wulfen führt) und der Kreisgrenze in Richtung Wesel. Je nach Flussabschnitt wird die Lippe-Nutzung auf 15 bis 70 Boote täglich begrenzt. Für Veranstaltungen wie das traditionelle Vereins-Nikolauspaddeln sind 120 Boote zulässig.
Ausflügler müssen mit fachkundigen Begleitern aufs Wasser, wenn sie mit einem Boot unterwegs sind, das mehr als sechs Personen fasst. Oder wenn mehr als drei Boote in einer Gruppe fahren. Vereine und Kommerzielle sollen Fahrtenbücher führen, die vom Kreis einmal jährlich kontrolliert werden.
Für Vereine wie die Paddlergilde Haltern ist derlei nicht neu. Neu ist, dass nun in der Verordnung die Aussagen zum Kanufahren auf der Lippe klar formuliert sind. "Wir führen sowieso schon Fahrtenbücher"“, berichtet die Vorsitzende Ursel Reis. "Und Naturschutz ist für uns Paddler selbstverständlich."
Was ändert sich für Angler? Für sie gelten an der Lippe ohnehin die Vorgaben des Landesfischereiverbandes, was Schonzeiten und Schonmaße der Fische und erlaubte und nicht erlaubte Angelmethoden angeht.
Künftig soll zudem das Angeln 50 Meter unterhalb und oberhalb von Uferabbrüchen verboten sein. Davon gibt es einige an der Lippe, die Vorschrift hat nicht nur die Unterwasservegetation und Laichplätze im Blick – sondern seltene Tiere wie Uferschwalbe und Eisvogel, die in den Steilwänden brüten. Sie erobern sich die Lippeaue zurück.
(Neogobius melanostomus ( Syn .: Apollonia melanostomus ))
Jeder kennt sie, die kleinen Plagegeister, die keinen Köder verabscheuen, nur einmal sanft die Pose wippen und dann den Haken in den tiefsten Eingeweiden verschwinden lassen.
Hier einige sachliche Informationen aus Wikipedia
"Die Schwarzmund-Grundel - oder wie sie hier genannt wird: die Schwarzmeer-Grundel - hat eine typische Grundelgestalt und wird 15 bis 25 Zentimeter lang. Entlang der Seitenlinie befindet sich ein Reihe länglicher dunkler Flecken, vom Mundwinkel bis zum Auge besitzt sie zudem eine dunkle Zeichnung. Auf der vorderen Rückenflosse befindet sich ein sehr auffälliger, schwarzer Augenfleck. Während der Laichzeit sind männliche Schwarzmund-Grundeln vollständig schwarz gefärbt.
Sie lebt im Brackwasser, an den Küsten des Schwarzen-, des Asowschen- und mit der Unterart Neogobius
melanostomus affinis an der westlichen Küste des Kaspischen Meeres. Außerdem bewohnt sie die Flüsse,
die in diese Meere münden. Im Ballastwassers von Schiffen und durch den Bau des Main-Donau-Kanals
auch auf natürlichem Wege konnte die Schwarzmund-Grundel sich inzwischen bis an die Nordsee
ausbreiten und besiedelt als Neozoon zahlreiche mitteleuropäische Gewässer, in denen sie ursprünglich
nicht heimisch ist, darunter Main, Rhein, Mosel, Lahn, Neckar, Trave, Eiderund Nord-Ostsee-Kanal. Im
Ballastwasser von Schiffen ist sie bis in die nordamerikanischen Großen Seen gelangt. Im Sommer hält sie
sich im flachen Wasser auf und zieht im Winter in Tiefen von bis zu 60 Meter.
Die Schwarzmund-Grundel laicht von April bis September. Sie legt 320 bis 1000 große, ovale (2,2 x 3,9 mm) Eier, die an Steine geklebt werden und vom während der Brutzeit schwarzen Männchen bewacht werden. Die Jungen schlüpfen nach zwei Wochen und sind schon voll entwickelt. Die Grundel hat kein Larvenstadium. Weibchen werden nach zwei bis drei, Männchen nach drei bis vier Jahren geschlechtsreif. Nach ihrer ersten Laichsaison sterben die Männchen. Aufgrund ihrer Ausbreitungsfreudigkeit und Fortpflanzungspotenz gilt die Grundel als invasive Art, die gegenüber vielen heimischen Arten als Nahrungs- und Raumkonkurrent auftritt."
Von Bayern bis zur Nordsee wird sie unter Anglern nahezu einmütig als Plage oder noch schlimmeres betrachtet (vgl. Internet-Suche). Es gibt allerdings auch einige Stimmen, die sie als sehr fängigen Köderfisch als auch leckeren Speisefisch ansehen.
Hier einige Rezepte für die Verwendung gefangener Grundeln:
Essen
Köder
Die Grundel einfach aus dem Wasser rausnehmen, betäuben, abstechen, kleinschneiden.
Ab jetzt ist euer neuer Köder die Meeresgrundeln! Sie hat nämlich ein sehr gutes Fleisch und ihre Artgenossen lieben es Familienangehörige zu fressen!!
Sollte es nicht so gut gehen legt ein Stück Fisch ins Wasser. Das gibt dann die nötige Lockung und ihr werdet in wenigen Minuten Besuch bekommen.
Neue Ergebnisse zur Belastung von Fischen im Dortmunder Hafen. "... bescheinigt das LANUV in seiner Stellungnahme vom 27.09.2011 aus umweltmedizinischer Sicht Unbedenklichkeit für den Verzehr dieser Fische." Die vollständige Pressemitteilung des LFV lesen Sie ‹hier›
Verschiedene Medien hatten bereits von der PCB-Belastung im Dortmunder Hafen und darüber hinaus berichtet. (z.B. Dattelner Morgenpost vom 28. Jan 2011 <nachlesen?>)
Unser Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V. berichtete auf seiner Homepage über die aktuellen Entwicklungen bzgl. "Angelverbot contra Verzehrsempfehlung". Da nicht alle Mitglieder das Internet nutzen, wurden die regionalen Angelvereine aufgefordert, ein Informationsblatt an ihre Mitglieder zu verteilen - dem kommen wir auch gerne nach - möchten aber den Inhalt des Blattes bereits hier veröffenlichen. Das in signalrot gehaltene Blatt eignet sich nicht für's Internet, weshalb hier der Text extrahiert wurde. <Informationsblatt ansehen>
Zum PDF auf der Seite des Verbandes gelangen Sie <hier> oder öffnen Sie die entsprechende Seite auf der Homepage des LFV-Westfalen & Lippe.
Dass diese Anglerweisheit nicht stimmt, hat Vereinsmitglied Bernhard Puhl an 2. Mai 2015 bewiesen. Mit einem 16er Haken an einem 10er Vorfach landete er diesen schönen Karpfen.
Mit Engelsgeduld und zartem Drill bezwungen präsentiert er stolz seinen unwahrscheinlichen Fang. Wir sagen dazu: Petri Heil |
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(für ganzes Bild den Karpfen anklicken) |
Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrheinwestfalen - namentlich Dr. Schulze-Wiehenbrauck - hat den zuständigen Behörden und Ämtern eine "Auslegung des § 31 Absatz 2 Buchstabe a Landesfischereigesetz (LFischG) hinsichtlich der Zulassung von Kindern beim Angeln" zukommen lassen.
Gemäß dieser Auslegung/Klarstellung müssen Eltern kleiner Kinder, die die selbigen an das Angeln heranführen möchten, nun keine Aufseher mehr fürchten, weil auch Kinder unter 10 Jahren - folglich ohne Fischereischein - bestimmte Aufgaben bei der Ausübung des Fischfangs ausführen dürfen.
Der Vorstand empfiehlt betroffenen Eltern, sich dieses Schreiben auszudrucken und ggfs. dem schlecht informierten Aufseher vorzulegen.
<Schreiben öffnen>
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Rechtzeitig zum Saisonstart finden Sie hier die aktuell gültigen Schonzeiten und die geltenden Mindestmaße für 2015 in Nordrhein-Westfalen.
<Informationen ansehen>